Ihr Weg ins MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Ihr Weg ins MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Erfahren Sie hier, welche Aufnahmemöglichkeiten wir in unserem Haus haben, wie Sie Ihre Reha beantragen und wie Sie sich am besten auf Ihren Aufenthalt vorbereiten können.

Vor dem Reha-Aufenthalt

Im MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See behandeln wir grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten.

Wir sind eine Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung, haben einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und sind beihilfefähig.

Vor Beginn der Reha-Behandlungen unterschreiben Sie als Patient einen Behandlungsvertrag, die Einwilligung zur Datenübermittlung und bei GKV-Patienten die Einwilligung und Information zum Entlassmanagement. Sie erhalten Kenntnis über die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVBs) und die Hausordnung.

Unsere Aufnahmemöglichkeiten

Für Ihren Aufenthalt im MEDICLIN Reha-Zentrum Plau haben Sie folgende Aufnahmemöglichkeiten:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt durch Beantragung und Veranlassung des Klinikarztes und/oder Sozialarbeiters (Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AR) )
  • Durch Beantragung eines Heilverfahrens (HV) beim zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Privatkrankenkasse, Beihilfestelle)
  • Durch Anforderung und Buchung unserer Programme für Selbstzahler

Anschlussheilbehandlung und Anschlussrehabilitation

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt in der Regel in unmittelbarer Folge an eine Krankenhausbehandlung oder an eine ambulante Operation, wenn eine Weiterbehandlung erforderlich ist. Die AHB muss beim jeweiligen Sozialversicherungsträger beantragt werden.

Die AHB/AR sollte möglichst direkt im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt erfolgen, muss jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Die AHB dauert normalerweise drei bis vier Wochen, kann aber, wenn durch den behandelnden Arzt medizinisch begründet, verlängert werden.

Ziel einer Anschlussheilbehandlung ist es, dass Sie verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden.

Anschlussgesundheitsmaßnahme

Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) unterscheidet sich von einer AHB/AR dahingehend, dass die "Startzeit" von drei Wochen überschritten wurde.

Sie ist ausschließlich eine Maßnahme im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und kommt in Frage für Patienten, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind (z.B. private Krankenversicherung (PKV)) oder für Patienten, für die aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine AHB/AR nicht möglich ist.

Medizinisches Heilverfahren

Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren) sollen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung dienen. Nach einem ärztlichen Plan werden vorwiegend natürliche Heilmittel wiederholt angewendet. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Ziele

  • Behandlung von Erkrankungen und deren Folgezuständen, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Beseitigung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die ohne Behandlung zu permanenten Erkrankungen führen können
  • Stabilisierung bisheriger Behandlungserfolge, um bei chronischen Erkrankungen einer weiteren Verschlechterung entgegenzuwirken

Derartige Heilverfahren, die früher auch Kuren genannt wurden, werden in der bundesdeutschen Gesetzgebung als "Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation" bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zur medizinischen Rehabilitation sind im Sozialgesetzbuch V, § 40 und § 41 geregelt.

Für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sowie die Bundesagentur für Arbeit und die gesetzliche Unfallversicherung finden sich die gesetzlichen Grundlagen im 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches.

Beantragung und Kosten

Recht auf Reha

Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung versichert ist.

Die Rehabilitation ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 laut § 20 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Der ursprüngliche Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet.

Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Aber auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Reha beantragen

Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung einer Reha.

Zur Anleitung

Wunsch und Wahlrecht

Wussten Sie schon, dass Sie nach § 8 Sozialgesetzbuch IX ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl Ihrer Reha-Klinik haben? Die Klinik Ihrer Präferenz muss lediglich zertifiziert sein und es dürfen der Wahl keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Wenn Sie also eine bestimmte Reha-Klinik bevorzugen, können Sie dies in Ihrem Reha-Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in das ... (z. B. MEDICLIN) Reha-Zentrum in ... (z. B. Plau am See).“

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Bescheid & Widerspruch

Ihr Antrag auf Rehabilitation wird vom jeweiligen Kostenträger aus sozialmedizinischer Sicht begutachtet und aus versicherungsrechtlicher Sicht geprüft. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid des Kostenträgers.

Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie ebenso Widerspruch einlegen. Bitten Sie einfach schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.

Der Kostenträger bestimmt Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Rehabilitation.

Zuzahlungen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen eine Zuzahlung von bis zu 10 Euro pro Tag leisten. Die Zuzahlung hängt von Ihrem Einkommen ab. Die Einkommensgrenzen für Reha-Maßnahmen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfahren Sie auf der DRV-Internetseite zur Zuzahlung.

Auf wie viele Behandlungstage die Zuzahlung begrenzt ist, hängt von der Art der Leistung, von der Dauer der Leistung, vom Kostenträger und von anderen bereits im Kalenderjahr der Rehabilitation geleisteten Zuzahlungen ab.

  • Die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind in der Regel unbegrenzt, wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist.
  • Die Zuzahlungen für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen eines Rentenversicherungsträgers sind auf höchsten 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei stationärem Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten.
  • Die Zuzahlungen bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie längstens 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres leisten.

Falls Sie im laufenden Jahr schon einmal im Krankenhaus oder in einer Klinik gewesen sind und den Eigenanteil bereits (ggf. anteilig) entrichtet haben, so wird dies bei uns berücksichtigt. Bitte bringen Sie hierzu den Zahlungsbeleg mit. Patientinnen und Patienten unter 18 Jahren oder Patientinnen und Patienten, die einen gültigen Befreiungsausweis haben, sind vom Eigenanteil befreit.

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN PRIVITA

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MEDICLIN PRIVITA – das steht für ein deutliches Plus an Komfort für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik. MEDICLIN PRIVITA verbindet moderne Medizin und Therapie mit Wohlfühlatmosphäre. Gönnen Sie sich mehr Komfort, mehr Service und verbinden Sie so Ihren Klinikaufenthalt mit einer Vielzahl von Annehmlichkeiten, die Sie von Ihrer Erkrankung ablenken.

Mehr erfahren

Checkliste für Ihren Aufenthalt

Vor Ihrer Anreise senden wir Ihnen ein Anschreiben inklusiver einer Checkliste zum Kofferpacken. Diese Liste soll Ihnen Anregung und Hilfe beim Kofferpacken geben. Unter Umständen sind einige aufgeführte Dinge für Sie nicht zutreffend (z. B. die Badebekleidung bei frisch operierten Patienten mit noch nicht abgeschlossener Wundheilung).

Ihre Wertsachen lassen Sie am besten zu Hause! Falls Sie jedoch Schmuck o.ä. während Ihres Aufenthaltes sicher verwahren lassen möchten, können Sie diese Dinge an der Rezeption in einem Safe hinterlegen.

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • Arztberichte
  • Röntgenbilder
  • Verordnete Medikamente
  • Allergiepass
  • Bescheid über Grad der Behinderung (GdB)
  • Bankverbindung mit BIC und IBAN (steht auf Ihrem Kontoauszug)

Bekleidung

  • Regenbekleidung
  • Oberhemden/ Blusen
  • Pullover
  • T-Shirts
  • Hosen
  • Unterwäsche
  • Socken
  • Nachtwäsche

Sportbekleidung (je nach Bedarf)

  • Trainingsanzug
  • Badebekleidung
  • Badekappe (bei Bedarf)
  • Bademantel (Leihmöglichkeit besteht)

Schuhe (je nach Bedarf)

  • Straßenschuhe
  • Festes Schuhwerk
  • Turnschuhe
  • Badeschuhe
  • Hausschuhe

Sonstiges

  • Uhr/Wecker
  • Ersatzbrille
  • Persönliche Toilettenartikel
  • Nähzeug
  • Haartrockner
  • Taschentücher
  • Kleines Radio (wenn benötigt)
  • Literatur (kleine Bibliothek vorhanden)
  • Schreibutensilien

Hilfsmittel (bitte nicht vergessen!)

  • Rollstuhl
  • Gehstützen
  • Medikamente
  • Nackenkissen
  • Toilettensitzerhöhung
  • Schuhanzieher
  • Strumpfanzieher

Sie finden unsere Liste ebenfalls als PDF-Datei zum Download.

Unser Servicetelefon +49 387 358 60

Haben Sie Fragen zur Kofferpackliste?

Rufen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns!

Häufige Fragen

Haben Sie noch offene Fragen? Wir haben Ihnen eine Auswahl an häufig gestellten Fragen und unseren Antworten zusammengestellt. Zudem können Sie uns gerne jederzeit auch telefonisch erreichen.

Wer kann mir bei der Antragstellung für eine Reha helfen?
Wenn Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen, können Sie sich z. B. an Ihre Krankenkasse oder Ihre DRV-Beratungsstelle wenden. Auch Ihr Haus- oder Facharzt unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen des Reha-Antrags.

Kann ich mir aussuchen, in welche Reha-Einrichtung ich gehe?
Wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten, können Sie dieses in Ihrem Antrag an geeigneter Stelle vermerken. Hilfreich ist hier die Formulierung: "Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in ...".
Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?
Grundsätzlich können alle, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert und im erwerbsfähigen Alter, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und bestimmte Versicherungszeiten haben alle 4 Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Wenn es dringend ist und eine medizinische Notwendigkeit besteht, kann eine solche Reha auch vor Ablauf von 4 Jahren bewilligt werden.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Partner oder Kind eine Begleitung bei der Reha benötigt?
Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich ist.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mich mein Kind in die Rehabilitation begleiten muss?
Auch diese Kosten werden vom Kostenträger übernommen, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist. Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe finanziert.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit vom Wohnort entfernt liegt?
Bei Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 200 km liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Entfernungsbegrenzung, so dass die Reha auch in anderen Bundesländern möglich ist.

Wie Sie uns kontaktieren können

Kerstin Schult

Kerstin Schult

Patientenverwaltung, Servicemanagerin

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Nadine Olschewski

Nadine Olschewski

Patientenverwaltung/Servicemanagerin

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See