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Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder Anschlussrehabilitation (AR) erfolgt in der Regel in unmittelbarer Folge an eine Krankenhausbehandlung oder an eine ambulante Operation, wenn eine Weiterbehandlung erforderlich ist. Die AHB muss beim jeweiligen Sozialversicherungsträger beantragt werden.
Die AHB/AR sollte möglichst direkt im Anschluss an einen Krankenhaus-Aufenthalt erfolgen, muss jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung beginnen. Die AHB dauert normalerweise drei bis vier Wochen, kann aber, wenn durch den behandelnden Arzt medizinisch begründet, verlängert werden.
Ziel einer Anschlussheilbehandlung ist es, dass Sie verlorengegangene Funktionen und Fähigkeiten wiedererlangen und an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens herangeführt werden.
Eine Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) unterscheidet sich von einer AHB/AR dahingehend, dass die "Startzeit" von drei Wochen überschritten wurde.
Sie ist ausschließlich eine Maßnahme im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und kommt in Frage für Patienten, die in einer gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) aber nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert sind (z.B. private Krankenversicherung (PKV)) oder für Patienten, für die aus medizinischen oder sonstigen Gründen eine AHB/AR nicht möglich ist.
Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Heilverfahren) sollen Ihrer Gesunderhaltung oder Genesung dienen. Nach einem ärztlichen Plan werden vorwiegend natürliche Heilmittel wiederholt angewendet. Eine medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.
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