So kommt Ihr Patient zu uns

So kommt Ihr Patient zu uns

Sie sind Arzt oder Klinik-Sozialdienstmitarbeiter? Hier finden Sie alles Wichtige für eine Überweisung Ihres Patienten in unsere Klinik.

Ihr Kontakt in das MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Informationen für einweisende Ärzte sowie Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter

Das MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See ist ein interdisziplinäres Versorgungszentrum mit den Fachbereichen Neurologie und Orthopädie:

Möglich ist eine stationäre, teilstationäre und ambulante Versorgung.

Medizinische Schwerpunkte

  • Die Fachklinik für Neurologie und Frührehabilitation Phase C behandelt Patienten mit neurologischen Erkrankungen und nach neurochirurgischen Eingriffen. Auch die Behandlung von Patienten der Rehabilitationsstufe C (Frührehabilitation) ist möglich. Das Reha-Zentrum ist Ausbildungsstätte für Neuropsychologen.
  • Die Fachklinik für Orthopädie ist spezialisiert auf die rehabilitationsmedizinische Behandlung von Patienten nach operativen Eingriffen und bei Unfall- und Verletzungsfolgen. Weitere Schwerpunkte sind die Behandlung von Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane sowie von rheumatischen Erkrankungen.

Beide Fachbereiche arbeiten eng zusammen.

Medizinische Kompetenz und moderne Geräte sind zweifellos notwendige Voraussetzungen, damit ein Patient schnell wieder gesund wird. Dass alle den Patienten betreuende Personen – Ärzte, Pflegefachkräfte und Therapeuten – Hand in Hand arbeiten und dabei den Patienten aktiv einbeziehen, ist jedoch mindestens genauso wichtig.

Die Funktionsdiagnostik im Reha-Zentrum wird durch die Ausstattung des angrenzenden MEDICLIN Krankenhauses Plau am See ergänzt (Labor, Radiologie mit MRT und CT sowie internistische und neurophysiologische Verfahren). Untersuchungsergebnisse sind dadurch schnell verfügbar.

Im MEDICLIN Reha-Zentrum Plau befindet sich das Aphasiker-Zentrum Mecklenburg-Vorpommern. Experten beraten hier Patienten mit Sprachstörungen infolge einer hirnorganischen Erkrankung.

Die Aufnahme von Patienten mit multiresistenten Keimen ist möglich.

Indikationen

Orthopädie

Allgemeine Indikationen

Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Krankheiten, Verletzungsfolgen und
Behinderungen wie:

  • degenerativ Erkrankungen der Bewegungsorgane (Wirbelsäulensyndrome, Arthrosen aller Gelenke, Fehlstellungen, Sehnen-Muskel-Erkrankungen)
  • entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Gicht, chronische Polyarthritis, M. Bechterew usw.)
  • Folgezustände nach Verletzungen an der Wirbelsäule und an Gliedmaßen
  • funktionelle Defizite nach Therapie bösartiger Neubildungen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane
  • Folgezustände von Allgemeinerkrankungen mit Auswirkung auf den Bewegungsapparat (z.B. Diabetesfolgen mit trophischen Fußveränderungen und Gliedmaßenverlust)
  • angeborene oder erworbene Fehlbildungen der Wirbelsäule und der Gelenke

Spezielle Indikationen

Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) der Indikationsgruppen 4 und 10a (bösartige Neubildungen) sowie berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane wie:

  • degenerative muskuloskeletale Krankheiten, insbesondere:
    • Arthrosen der peripheren Gelenke
    • bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z.B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen)
  • Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskeletaler Krankheiten
  • Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
  • Gelenkluxationen
  • Sehnen- und Bandrupturen
  • Muskelverletzungen
  • posttraumatische Nervenläsionen
  • Gliedmaßenverlust als Traumafolge oder aus vaskulärer Ursache (AVK, Diabetes)
  • andere Verletzungsfolgen
  • Schmerzsyndrome der Bewegungsorgane
Neurologie

Behandelt werden alle neurologischen Krankheitsbilder, bei denen eine konservative, rehabilitativ orientierte Therapie geeignet ist.


Allgemeine Indikationen

  • Folgen nach Schlaganfall oder Hirnblutung
  • Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma
  • Tumorerkrankungen des zentralen Nervensystems, vor allem auch nach eingreifenden Interventionen wie Operation, Bestrahlung oder Zytostase-Behandlung. Gegebenenfalls ist auch eine Weiterführung des Zytostase-Schemas möglich
  • Multiple Sklerose
  • Morbus Parkinson
  • neuro-degenerative Erkrankungen jeglicher Ätiologie, soweit keine Selbstgefährdung durch Weglauftendenz besteht
  • Störungen des peripheren Nervensystems durch Polyradikulitiden, Polyneuropathien oder mechanischer Schädigung von Nervenbahnen
  • epileptische Syndrome jeglicher Ätiologie, sofern keine Intensivbehandlung erforderlich ist
  • Muskeldystrophien
  • Zustände nach entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems
  • neurogene Schmerzsyndrome jeglicher Ätiologie (Migräne, anderweitige Kopfschmerzsyndrome, neuropathische Schmerzen)

Spezielle Indikationen

Spezifische Indikationen im Rahmen des neuro-orthopädischen Schwerpunktkonzepts:

  • infantile Zerebralparese
  • Missbildungssyndrome mit neurologischen und orthopädischen Folgeerkrankungen
  • Wurzelkompressionssyndrome

Besondere Indikationen

  • neurogen bedingte Schluckstörungen (z.B. nach Hirnstamminfarkt, im Rahmen von degenerativen Systemerkrankungen, durch periphere Nervenläsionen bedingt)
  • neuropsychologische Störungen
  • erworbene Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien, Dysarthrien)

Ihre Ansprechpartner

Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.

Dr. med. Jan Adolphsen

Dr. med. Jan Adolphsen

Chefarzt der Fachklinik für Neurologie und Frührehabilitation Phase C

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Dipl.-Med. Thomas Münzberger

Dipl.-Med. Thomas Münzberger

Chefarzt der Fachklinik für Orthopädie

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Dipl.-Ing. oec. Annette Liedtke

Dipl.-Ing. oec. Annette Liedtke

Kaufmännische Direktorin

MEDICLIN Krankenhaus Plau am See

Gabriele Schüler

Gabriele Schüler

Stellv. Kaufmännische Direktorin

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Rita Stegemann

Rita Stegemann

Qualitätsmanagementbeauftragte

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Anette Hauff

Anette Hauff

Fachbereichsleitung Pflege

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Kerstin Schult

Kerstin Schult

Patientenverwaltung

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Nadine Olschewski

Nadine Olschewski

Patientenverwaltung

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Anja Gillmann-Pranke

Anja Gillmann-Pranke

Sozialdienst

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Frank Heisecke

Frank Heisecke

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Medizintechniker

MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See

Leistungsformen und Kostenträger

Sie können als Patient über die Rentenversicherungsträger und über die Krankenkasse aufgenommen werden.

Das MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Wir sind von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannte AHB-Klinik für die Indikationen der Indikationsgruppen 10a, 10g, 4 und 9.

Versorgungsverträge und Belegungsvereinbarungen

  • Belegungsvertrag nach § 38 SGB IX
  • Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V für medizinische Rehabilitationsleistungen (§ 40 SGB V)
  • Zulassung als BGSW-Klinik (§§ 33, 34 SGB VII)

Aufnahmemöglichkeiten

stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme (Heilverfahren)

nach § 40 Abs. 2, SGB V

Kostenträger:

  • alle gesetzlichen Krankenkassen
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften
vollstationäre Behandlung lt. Einweisung
  • nach § 40 Abs. 2, SGB V
  • Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
teilstationäre Behandlung lt. Einweisung

Kostenträger:

  • DRVen
  • gesetzliche Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
ambulante Rehabilitation

Kostenträger: gesetzliche Krankenkassen (nur als Einzelfallentscheidung)

Anschlussheilbehandlungsmaßnahme (AR/AHB)

Kostenträger:

  • DRVen
  • gesetzliche Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
Neurologische Frührehabilitation Phase C

Kostenträger:

  • DRVen
  • gesetzliche Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Kostenträger: Berufsgenossenschaft

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung

Indikationen:

  • Erkrankungen des Bewegungsapparates (BO)
  • Neurologische Erkrankungen (NS)
Behandlung als Privatpatient

beihilfefähig

als Selbstzahler

Pauschalarrangements nach Angebot

Wahlleistungsangebot „Privita“

Mit überdurchschnittlichem Speisenangebot, wählbarem Service und Hotelkomfort der Zimmer: Die beste Synthese aus moderner Medizin und Therapie sowie Wohlfühlatmosphäre.

Zuweisung

Anschlussheilbehandlung/Anschlussrehabilitation (AHB)

Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt.

Nach Antragstellung beim jeweiligen Kostenträger des Patienten melden Sie Ihren Patienten so bei uns an:

  • Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf: Tel. + 49 38735 86 105 oder +49 1802 231631 (AHB-Service-Telefon)
  • Schicken Sie den AHB-Antrag und den AHB-Befund nach telefonischer Rücksprache an die Patientenplanung.
  • Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.
  • Ziel ist der nahtlose Übergang in die Reha. Um Wartezeiten zu vermeiden, vergeben wir Aufnahmetermine in der Regel zeitnah.
Sonderfälle

AHB-Maßnahmen für Versicherte der Rentenversicherung und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.

Versicherte von Privatkrankenkassen und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.

Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme von dem zuständigen Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.

Stationäre Rehabilitationsmaßnahme gemäß § 40 Abs. 2. SGB V

Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23 Abs. 4. SGB V

Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gemäß §§ 40 Absatz 2 oder 23 Absatz 4 SGB V stellen.

Medizinische Heilverfahren (HV)/Medizinische Vorsorgeleistungen

Heilverfahren und Medizinische Vorsorgeleistungen sind auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.

  • Als Haus- oder Facharzt müssen Sie Ihrem Patienten durch ein Attest bestätigen, dass ein Heilverfahren notwendig ist
  • Sie füllen mit Ihrem Patienten einen Antrag der Krankenkasse oder der Rentenversicherung aus. Der Patient kann eine Wunschklinik angeben.
  • Der Kostenträger wählt dann die Klinik aus und berücksichtigt dabei den Patientenwunsch. Sobald der Patient eine schriftliche Zusage hat, kann er das Heilverfahren antreten.
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Die BGSW beginnt, wenn die Akutbehandlung, beispielsweise im Krankenhaus, abgeschlossen ist.

Selbstzahler

Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer.

Teilstationäre Behandlung

Der Patient füllt hierfür gemeinsam mit seinem behandelnden Arzt einen Antrag aus und reicht ihn beim zuständigen Kostenträger ein. Die Bewilligung kommt vom Kostenträger, der Patient muss nicht aktiv werden.

Die teilstationäre Reha umfasst im Gegensatz zur ambulanten Reha das gesamte Angebotsspektrum der vollstationären medizinischen Rehabilitation mit Ausnahme der Unterbringung und teilweise der Verpflegung. Da der Patient nur tagsüber in der teilstationären Reha verweilt, erhält einen Ruhe- bzw-. Liegeplatz.

Ambulante Rehabilitation

Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich mit Heilmittelrezepten. Sie hat das Ziel in wohnortnaher Umgebung zu versorgen. Sie kommen tagsüber in die Klinik und sind am Nachmittag oder Abend wieder zuhause.


Eine ambulante Reha wird dann nötig, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht als sinnvoll erachtet werden. Bei einer ambulanten Reha gilt das gleiche Antragsverfahren wie bei einer stationären Reha. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Er wird Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.

Intensivierte Rehabilitationsnachsorge (IRENA)

Um den Erfolg einer Rehabilitation zu sichern, ermöglicht die Deutsche Rentenversicherung Bund Versicherten eine Teilnahme am Nachsorgeprogramm IRENA:

Weitere Informationen zu IRENA der Deutschen Rentenversicherung Bund finden Sie hier