
So kommt Ihr Patient zu uns
Sie sind Arzt oder Klinik-Sozialdienstmitarbeiter? Hier finden Sie alles Wichtige für eine Überweisung Ihres Patienten in unsere Klinik.
Informationen für einweisende Ärzte sowie Klinik- und Sozialdienstmitarbeiter
Indikationen
Allgemeine Indikationen
Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Krankheiten, Verletzungsfolgen und
Behinderungen wie:
- degenerativ Erkrankungen der Bewegungsorgane (Wirbelsäulensyndrome, Arthrosen aller Gelenke, Fehlstellungen, Sehnen-Muskel-Erkrankungen)
- entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Gicht, chronische Polyarthritis, M. Bechterew usw.)
- Folgezustände nach Verletzungen an der Wirbelsäule und an Gliedmaßen
- funktionelle Defizite nach Therapie bösartiger Neubildungen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane
- Folgezustände von Allgemeinerkrankungen mit Auswirkung auf den Bewegungsapparat (z.B. Diabetesfolgen mit trophischen Fußveränderungen und Gliedmaßenverlust)
- angeborene oder erworbene Fehlbildungen der Wirbelsäule und der Gelenke
Spezielle Indikationen
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) der Indikationsgruppen 4 und 10a (bösartige Neubildungen) sowie berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane wie:
- degenerative muskuloskeletale Krankheiten, insbesondere:
- Arthrosen der peripheren Gelenke
- bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z.B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen)
- Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskeletaler Krankheiten
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxationen
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- posttraumatische Nervenläsionen
- Gliedmaßenverlust als Traumafolge oder aus vaskulärer Ursache (AVK, Diabetes)
- andere Verletzungsfolgen
- Schmerzsyndrome der Bewegungsorgane
Behandelt werden alle neurologischen Krankheitsbilder, bei denen eine konservative, rehabilitativ orientierte Therapie geeignet ist.
Allgemeine Indikationen
- Folgen nach Schlaganfall oder Hirnblutung
- Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma
- Tumorerkrankungen des zentralen Nervensystems, vor allem auch nach eingreifenden Interventionen wie Operation, Bestrahlung oder Zytostase-Behandlung. Gegebenenfalls ist auch eine Weiterführung des Zytostase-Schemas möglich
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- neuro-degenerative Erkrankungen jeglicher Ätiologie, soweit keine Selbstgefährdung durch Weglauftendenz besteht
- Störungen des peripheren Nervensystems durch Polyradikulitiden, Polyneuropathien oder mechanischer Schädigung von Nervenbahnen
- epileptische Syndrome jeglicher Ätiologie, sofern keine Intensivbehandlung erforderlich ist
- Muskeldystrophien
- Zustände nach entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems
- neurogene Schmerzsyndrome jeglicher Ätiologie (Migräne, anderweitige Kopfschmerzsyndrome, neuropathische Schmerzen)
Spezielle Indikationen
Spezifische Indikationen im Rahmen des neuro-orthopädischen Schwerpunktkonzepts:
- infantile Zerebralparese
- Missbildungssyndrome mit neurologischen und orthopädischen Folgeerkrankungen
- Wurzelkompressionssyndrome
Besondere Indikationen
- neurogen bedingte Schluckstörungen (z.B. nach Hirnstamminfarkt, im Rahmen von degenerativen Systemerkrankungen, durch periphere Nervenläsionen bedingt)
- neuropsychologische Störungen
- erworbene Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien, Dysarthrien)
Ihre Ansprechpartner
Wir legen Wert auf eine gute Kommunikation mit unseren Zuweisern. Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihren Patienten oder bei organisatorischen Anliegen jederzeit an.
Leistungsformen und Kostenträger
Aufnahmemöglichkeiten
nach § 40 Abs. 2, SGB V
Kostenträger:
- alle gesetzlichen Krankenkassen
- Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaften
- nach § 40 Abs. 2, SGB V
- Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
Kostenträger:
- DRVen
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
Kostenträger: gesetzliche Krankenkassen (nur als Einzelfallentscheidung)
Kostenträger:
- DRVen
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
Kostenträger:
- DRVen
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
Kostenträger: Berufsgenossenschaft
Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung
Indikationen:
- Erkrankungen des Bewegungsapparates (BO)
- Neurologische Erkrankungen (NS)
beihilfefähig
Pauschalarrangements nach Angebot
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Zuweisung
Eine Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (AHB) folgt unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt.
Nach Antragstellung beim jeweiligen Kostenträger des Patienten melden Sie Ihren Patienten so bei uns an:
- Bitte nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf: Tel. + 49 38735 86 105 oder +49 1802 231631 (AHB-Service-Telefon)
- Schicken Sie den AHB-Antrag und den AHB-Befund nach telefonischer Rücksprache an die Patientenplanung.
- Wenn die Erklärung für die Kostenübernahme vorliegt, bzw. die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, stimmen wir den Aufnahmetermin mit Ihnen ab.
- Ziel ist der nahtlose Übergang in die Reha. Um Wartezeiten zu vermeiden, vergeben wir Aufnahmetermine in der Regel zeitnah.
AHB-Maßnahmen für Versicherte der Rentenversicherung und der Krankenkassen müssen vorab beim jeweiligen Kostenträger beantragt werden.
Versicherte von Privatkrankenkassen und Ansprüchen bei der Rentenversicherung müssen beim Rentenversicherungsträger eine Anschluss-Gesundheits-Maßnahme (AGM) beantragen.
Auch nach Entlassung aus dem Akutkrankenhaus kann innerhalb von sechs Wochen eine AGM-Maßnahme von dem zuständigen Klinikarzt bei der Deutsche Rentenversicherung Bund beantragt werden.
Stationäre Vorsorgemaßnahme gemäß § 23 Abs. 4. SGB V
Für diese Patienten muss der betreuende, niedergelassene Arzt vorab einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse auf Gewährung einer stationären Rehabilitationsmaßnahme gemäß §§ 40 Absatz 2 oder 23 Absatz 4 SGB V stellen.
Heilverfahren und Medizinische Vorsorgeleistungen sind auch ohne vorangehende Krankenhausbehandlung möglich.
- Als Haus- oder Facharzt müssen Sie Ihrem Patienten durch ein Attest bestätigen, dass ein Heilverfahren notwendig ist
- Sie füllen mit Ihrem Patienten einen Antrag der Krankenkasse oder der Rentenversicherung aus. Der Patient kann eine Wunschklinik angeben.
- Der Kostenträger wählt dann die Klinik aus und berücksichtigt dabei den Patientenwunsch. Sobald der Patient eine schriftliche Zusage hat, kann er das Heilverfahren antreten.
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine stationäre Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall. Die BGSW beginnt, wenn die Akutbehandlung, beispielsweise im Krankenhaus, abgeschlossen ist.
Wir behandeln auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer.
Der Patient füllt hierfür gemeinsam mit seinem behandelnden Arzt einen Antrag aus und reicht ihn beim zuständigen Kostenträger ein. Die Bewilligung kommt vom Kostenträger, der Patient muss nicht aktiv werden.
Die teilstationäre Reha umfasst im Gegensatz zur ambulanten Reha das gesamte Angebotsspektrum der vollstationären medizinischen Rehabilitation mit Ausnahme der Unterbringung und teilweise der Verpflegung. Da der Patient nur tagsüber in der teilstationären Reha verweilt, erhält einen Ruhe- bzw-. Liegeplatz.
Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich mit Heilmittelrezepten. Sie hat das Ziel in wohnortnaher Umgebung zu versorgen. Sie kommen tagsüber in die Klinik und sind am Nachmittag oder Abend wieder zuhause.
Eine ambulante Reha wird dann nötig, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht als sinnvoll erachtet werden. Bei einer ambulanten Reha gilt das gleiche Antragsverfahren wie bei einer stationären Reha. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt. Er wird Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein.
Um den Erfolg einer Rehabilitation zu sichern, ermöglicht die Deutsche Rentenversicherung Bund Versicherten eine Teilnahme am Nachsorgeprogramm IRENA:
Weitere Informationen zu IRENA der Deutschen Rentenversicherung Bund finden Sie hier