Sie können als Patient über die Rentenversicherungsträger und über die Krankenkasse aufgenommen werden. Das Reha-Zentrum hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig.
Das MediClin Reha-Zentrum ist von der Deutschen Rentenversicherung Bund anerkannt als AHB-Klinik für die Indikationen der Indikationsgruppen 10a, 10g, 4 und 9.
Neurologie
Behandelt werden alle neurologischen Krankheitsbilder, die einer konservativen, rehabilitativ orientierten Therapie zugänglich sind. Dazu gehören u.a. die folgenden Erkrankungen:
Allgemeine Indikationen
- Folgen nach Schlaganfall oder Hirnblutung
- Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma
- Tumorerkrankungen des zentralen Nervensystems, vor allem auch nach eingreifenden Interventionen wie Operation, Bestrahlung oder Zytostase-Behandlung. Gegebenenfalls ist auch eine Weiterführung des Zytostase-Schemas möglich
- Multiple Sklerose
- Morbus Parkinson
- neuro-degenerative Erkrankungen jeglicher Ätiologie, soweit keine Selbstgefährdung durch Weglauftendenz besteht
- Störungen des peripheren Nervensystems durch Polyradikulitiden, Polyneuropathien oder mechanischer Schädigung von Nervenbahnen
- epileptische Syndrome jeglicher Ätiologie, sofern keine Intensivbehandlung erforderlich ist
- Muskeldystrophien
- Zustände nach entzündlichen Erkrankungen des Nervensystems
- neurogene Schmerzsyndrome jeglicher Ätiologie (Migräne, anderweitige Kopfschmerzsyndrome, neuropathische Schmerzen)
Spezielle Indikationen
Spezifische Indikationen im Rahmen des neuro-orthopädischen Schwerpunktkonzepts
- infantile Zerebralparese
- Missbildungssyndrome mit neurologischen und orthopädischen Folgeerkrankungen
- Wurzelkompressionssyndrome
Besondere Indikationen
- neurogen bedingte Schluckstörungen (z.B. nach Hirnstamminfarkt, im Rahmen von degenerativen Systemerkrankungen, durch periphere Nervenläsionen bedingt)
- neuropsychologische Störungen
- erworbene Sprach- und Sprechstörungen (Aphasien, Dysarthrien)
Orthopädie
Allgemeine Indikationen
Alle konservativ behandelbaren orthopädischen Krankheiten, Verletzungsfolgen und
Behinderungen wie:
- degenerativ rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Wirbelsäulensyndrome, Arthrosen aller Gelenke, Fehlstellungen, Sehnen-Muskel-Erkrankungen)
- entzündlich-rheumatische Erkrankungen der Bewegungsorgane (Gicht, chronische Polyarthritis, M. Bechterew usw.)
- Folgezustände nach Verletzungen an der Wirbelsäule und an Gliedmaßen
- bösartige Neubildungen im Bereich der Stütz- und Bewegungsorgane
- Folgezustände von Allgemeinerkrankungen mit Auswirkung auf den Bewegungsapparat (z.B. Diabetesfolgen mit trophischen Fußveränderungen und Gliedmaßenverlust)
- angeborene oder erworbene Fehlbildungen der Wirbelsäule und der Gelenke
Spezielle Indikationen
Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) der Indikationsgruppen 4 und 10a (bösartige Neubildungen) sowie berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) für Unfall und Verletzungsfolgen der Bewegungsorgane wie:
- degenerative muskuloskeletale Krankheiten, insbesondere:
- Arthrosen der peripheren Gelenke
- bandscheibenbedingte Erkrankungen und andere degenerative Erkrankungen der peripheren Gelenke und der Wirbelsäule (z.B. Periarthropathien, Diskopathien, Spondylarthrosen) - Zustand nach Operation wegen degenerativer muskuloskeletaler Krankheiten
- Frakturen im Bereich von Extremitäten, Wirbelsäule und Becken
- Gelenkluxationen
- Sehnen- und Bandrupturen
- Muskelverletzungen
- posttraumatische Nervenläsionen
- Gliedmaßenverlust als Traumafolge oder aus vaskulärer Ursache (AVK, Diabetes)
- andere Verletzungsfolgen
- Schmerzsyndrome der Bewegungsorgane